
Welche Pflegekosten kann ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen?
Bei der Einstufung in einen Pflegegrad kann das Pflegegeld für die sogenannten „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung beträgt ab dem 01/2017 monatlich:
316 Euro bei dem Pflegegrad 2
545 Euro bei dem Pflegegrad 3
728 Euro bei dem Pflegegrad 4
901 Euro bei dem Pflegegrad 5
Zusätzlich zur oben genannten Geldleistungen der Pflegegrade kann das Verhinderungspflegegeld (derzeit 1.612 € jährlich) bei der Pflegekasse beantragt werden.
Außerdem können die Betreuungshilfe-und Pflegekosten bis zur einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20% steuerlich geltend gemacht werden.
Die Angehörigen, die die Kosten der Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern tragen, können diese als außergewöhnliche Belastung in Form einer Steuerverkürzung geltend machen.